S. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Funparks Winterthur AG / Betreiberin des Piratolino
1. Geltungsbereich
Für die Nutzung der Einrichtungen des Funparks Winterthur AG, nachvollgend Kinder Spiel Paradies Piratolino („PIRATOLINO“) genannt und durch die Besucher, nachvollgend („BESUCHER“) genannt, gelten ausschliesslich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Funparks Winterthur AG / PIRATOLINO erkennt der Kunde die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltlos an. Die Vorschriften dieser Haus- und Benutzungsordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage.
2. Benutzung der Einrichtungen von PIRATOLINO
2.1 Die Einrichtungen von PIRATOLINO dürfen nur mit einer gültigen Tageskarte (Eintrittsgutschein oder Kassenbon) betreten werden. Der Eintrittsnachweis ist während des gesamten Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen dem Personal von PIRATOLINO vorzuzeigen.
2.2 Die Tages- bzw. Eintrittskarte von PIRATOLINO berechtigt unter den in Ziffer 4 ausgeführten Bedingungen zur Inanspruchnahme aller Leistungen, die zum Zeitpunkt des Besuches angeboten werden. PIRATOLINO behält sich vor, einzelne Attraktionen aus technischen oder Sicherheitsgründen vorläufig bis zur Behebung des technischen Mangels aus dem Angebot zu nehmen.
2.3 Die Besucher sind bei dem Besuch der Einrichtungen von PIRATOLINO verpflichtet, die Hausordnung, die am Eingang aushängt, einzuhalten. Den besonderen Anweisungen des Personals von PIRATOLINO ist unbedingt Folge zu leisten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadenersatz, wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
2.4 Die Sicherheitshinweise, die an den einzelnen Einrichtungen durch besonderen Aushang in Text und Bild etc. ausgewiesen sind, sind von allen Benutzern vor Benutzung der jeweiligen Einrichtung zu lesen und stets zu beachten. Das Personal von PIRATOLINO steht für Fragen der BESUCHER stets zur Verfügung.
2.5 Bei Nichteinhaltung der Hausordnung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals von PIRATOLINO kann dies zur Wegweisung aus der Anlage PIRATOLINO führen.
3. Preise
3.1 Die Tages- bzw. Eintrittskarte von PIRATOLINO berechtigt zur freien Inanspruchnahme aller Leistungen von PIRATOLINO, ausgenommen der gebührenpflichtigen Spielgeräte.
3.2 PIRATOLINO behält sich vor, jederzeit Änderungen der Tageseintrittspreise ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe vorzunehmen.
3.3 Die Tages- bzw. Eintrittskarten berechtigen zum einmaligen Besuch des Spielparks PIRATOLINO und der im Betrieb befindenden Einrichtungen. Die Tages- bzw. Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Ein Wiedereintritt am Tag des Besuches ist nur mit einer gültigen Tageskarte und mit einem an der Kasse/Counter erhältlichen, zum Beispiel einem Wiedereintrittsstempel, möglich.
3.4 Ermäßigungen, die unter bekanntgegebenen Bedingungen erlangt werden können, gelten einmalig. Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.
4. Öffnungszeiten
4.1 Die Öffnungszeiten des Spielparks PIRATOLINO werden im Eingangsbereich ausgewiesen. PIRATOLINO behält sich vor, jederzeit Änderungen der Öffnungszeiten auch für einzelne Tage ohne vorherige öffentliche Bekanntgabe vorzunehmen. Individuelle Öffnungszeiten, z.B. für Gruppen, können vereinbart werden. Diese individuellen Öffnungszeiten sind nicht für die Allgemeinheit bindend.
Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Betriebes sind zu beachten. Gekaufte Jetons werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.
5. Haftungsbeschränkung
5.1 Für Sachschäden haftet PIRATOLINO bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, die zu einem vertragstypischen vorhersehbaren Schaden führen.
5.2 In den Fällen der Ziffer 5.1. beschränkt sich die Haftung auf höchstens das 15-fache des Tageseintrittspreises.
5.3 PIRATOLINO haftet bei dem Verlust von eingebrachten Gegenständen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht in den hierfür von PIRATOLINO vorgesehenen Schließfächern verwahrt werden.¨
6. Aufsichtspflicht
Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen Aufsichtspersonen.
Die Begleitperson ist für die Beaufsichtigung der Kinder verantwortlich und hat insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für die hierdurch verursachten Schäden.
6.1 Sollte sich ein Kind ohne Begleitung im PIRATOLINO aufhalten wollen, bedarf es eines Haftungsausschluss, der an der Kasse und als Download auf der Homepage erhältlich ist. Der Haftungsausschluss muss von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieser ist nur am Tag des Aufenthalts gültig.
7. Datenschutz
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter strikter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch PIRATOLINO.
Das Piratolino ist mit einer Videoüberwachung- und Alarmanlage ausgestattet. Wir weisen darauf hin, dass die Aufzeichnungen zu Dokumentations- und Beweiszwecken verwendet werden.
8. Speisen & Getränke
Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen & Getränken. Bitte beachten Sie bei der Bestellung von warmen Speisen die Schließung unserer Küche abends um 17:45 Uhr.
Jegliche Behälter aus Glas, Plastik oder Porzellan wie auch Süßigkeiten, sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht auf Spielgeräte oder Mattenbereiche mitgenommen werden.
Dem BESUCHER des PIRATOLINOS ist es nicht gestattet Speisen und Getränke mitzubringen und zu verzehren. Bei Nichtbeachtung ist das Personal von PIRATOLINO dazu berechtigt, den Besucher aufzufordern, die Speisen und Getränke aus der Anlage zu entfernen oder diese ganz zu verlassen ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintritts.
9. Allgemeines
Kinder und Erwachsene stellen Ihre Schuhe im dafür vorgesehenen Garderobenbereich unter. Die Spielgeräte und die Matten dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken / Turnfinken betreten werden. Socken können Sie bei Bedarf an der Kasse preiswert erwerben. Ein Barfußgang ist nicht gestattet. Das Tragen von Körperschmuck (z.B. Ringe, Uhren, Haarspangen und –klemmen, etc.) ist während des Spielens in und auf den Spielgeräten aus Verletzungs- und Beschädigungsgründen nicht gestattet.
Im ganzen Kinderspielparadies inkl. Toiletten ist das Rauchen strengstens verboten. Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
Unsere Einrichtung dient der Bewegung, dem Spiel und Spass, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert.